Gebrauchsmustergeschützter Becherspender
Unter der Bezeichnung „Becherspender zur Bevorratung und Entnahme von handelsüblichen Bechern mit Rand, wie Trinkbecher oder Einwegbecher“ ist unser eigens für den Einbau in einen Hängeschrank entwickelter Becherspender am 16.4.2013 in das Gebrauchsmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen worden. Nr. 20 2013 002518.2, IPC B65D 83/00
Das Besondere an unserem Becherspender ist…
die Möglichkeit ihn einfach und schnell von vorn zu bestücken. Dabei muss er nicht demontiert und auch keine Hülse mehr abgezogen werden.
Das ist besonders vorteilhaft, wenn der Spender in einem Hängeschrank untergebracht ist und die Becher von unten durch eine Öffnung im Boden des Schrankes entnommen werden sollen.
Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und reichen von der allgemeinen Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Frauenarztpraxis über Industriebetriebe bis hin zu der Versorgung von Veranstaltungen. Sie können dort in Schränke von stationären Versorgungseinrichtungen oder Imbisswagen zum Einsatz kommen. Also überall dort, wo viele Becher benötigt werden und die Anforderungen an das Händling einfach und schnell sein soll. Nicht zu verachten ist auch die Möglichkeit, den Spender windgeschützt, staubfrei und diebstahlsicher unterzubringen und dennoch sich der Becher bedienen zu können.
Die Becherspender bestehen wahlweise aus pulverbeschichteten Aluminium oder Edelstahl und kommen auch über andere Hersteller von Möbeln, Ladeneinrichtern, Ladenbauern und Gastronomieausstattern zum Einsatz.